Unterstützen

Politik funktioniert nur im Team. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mich unterstützen würden. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten. Unter anderem können Sie Mitglied der SPD werden oder für meinen nächsten Wahlkampf spenden. Außerdem können Sie mich auf meinen Social-Media-Kanälen unterstützen.

Mitglied der SPD werden

Um Mitglied der SPD zu werden, können Sie direkt online einen Mitgliedsantrag absenden oder einen Mitgliedsantrag herunterladen und per Post versenden. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf der Website der SPD.

Spenden

Für Spenden können Sie das folgende Spendentool verwenden.

Falls Sie eine Spende per Überweisung vornehmen wollen, verwenden Sie bitte folgende Kontodaten:

  • SPD-Kreisverband Schwäbisch Hall
  • IBAN: DE86 6225 0030 0400 2605 36
  • BIC: SOLADES1SHA
  • Geben Sie im Verwendungszweck bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und „Spende Bundestagswahl“ an. Diese Informationen dienen auch zur Erstellung einer Spendenbescheinigung. Spendenbescheinigungen werden in der Regel zu Beginn eines neuen Kalenderjahres angefertigt und versendet.

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten NUR für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de

Social-Media

Sie können mich auf meinen Social-Media-Kanälen unterstützen. Meine Kanäle finden Sie hier.

Danke für Ihre Unterstützung!